Absenzen / Dispensationen
Absenzen
Als entschuldigte Absenzen gelten:
- Krankheit oder Unfall des Kindes
- Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie des Kindes
- Arzt- und Zahnarztbesuche
- Prüfungsaufgebote
- Berufswahlorientierte Veranstaltungen und Beratungen ab dem 7. Schuljahr
- Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst oder den schulärztlichen Dienst
- Bis zu zwei Tage für den Wohnungswechsel der Familie
- Ärztlich verordnete Therapien
Das müssen Sie tun
Absenzen werden direkt im App KLAPP oder auf www.klapp.mobi mit Angabe der Gründe der Lehrperson gemeldet. (Ausnahme: Dispensationen für Schnupperlehren)
Dispensationen
Die Schulleitung kann unter bestimmten Voraussetzungen Abwesenheiten vom Unterricht bewilligen.
Gründe und Vorgehen für einzelne Absenzen:
- Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Anlässen
- Ferien der Eltern fallen nicht mit den Schulferien zusammen (Bestätigung des Arbeitgebers notwendig)
Das müssen Sie tun
Reichen Sie so früh wie möglich (mindestens 4 Wochen im Voraus) ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ein. Diese entscheidet über die Dispensation.
Gründe und Vorgehen bei regelmässigen Absenzen:
- In einzelnen Fällen aus gesundheitlichen Gründen oder bei Lernbehinderung
- Regelmässiger Besuch von Sprach- und Kulturkursen (HSK)
- Bei Teilnahme an Kader-Trainings (Status Berner Talent)
Das müssen Sie tun
Stellen Sie so früh wie möglich ein Gesuch an die Schulleitung. Legen Sie das Arztzeugnis, die HSK- Bestätigung oder die Kaderzugehörigkeit inklusive Trainingspläne bei.
Vorgehen bei Schnupperlehren:
Grundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit, also in der Regel in den Ferien absolviert. Ist eine Schnupperlehre in der schulfreien Zeit nicht möglich, z.B. wenn es sich zeitlich in einem Schnupperlehrbetrieb nicht anders einrichten lässt, kann eine Bewilligung erteilt werden.
Im Rahmen des Berufswahlunterrichts können solche Gesuche auch mehrmals pro Jahr via die Klassenlehrperson an die Schulleitung gestellt werden.
Freie Halbtage
Eltern können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen und unabhängig von andern Absenzen oder Dispensationen bis zu fünf Halbtage pro Schuljahr vom Schulbesuch dispensieren. Nicht bezogene freie Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.
Wir legen den Eltern nahe, die freien Halbtage nicht während Schulanlässen und zu Schuljahresbeginn und -ende zu beziehen.
Das müssen Sie tun
Geben Sie die Halbtage (Jokertage) direkt im App KLAPP oder auf www.klapp.mobi mindestens 24 Stunden vor Bezug ein.
Das Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern.
Bestimmungen
Alle Absenzen und Dispensationen werden in den Beurteilungsbericht eingetragen, ausser
- Dispensationen für Schnupperlehren, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur, Prüfungen, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen, Berufsinformationsanlässe, Begabtenförderung oder andere Anlässe mit unterrichtsnahen Inhalten
- Absenzen wegen freier Halbtage
- Absenzen wegen Unterrichtsausschluss
Für verpassten Unterricht wegen Absenzen, Dispensationen oder bezogenen Halbtage wird in der Regel kein Nachholunterricht erteilt. Bei länger dauernder Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann nach Rücksprache mit der Schulleitung Nachholunterricht erteilt werden.